Keine Ausgleichsabgabe, dafür IV-Förderung & Wirkung
Die Schweiz kennt keine Beschäftigungsquote und keine Abgabe. Der Hebel ist hier nicht „Ersparnis“, sondern Fachkräfte, staatliche IV-Anreize und Reputation.
IV-Einarbeitungszuschuss
Der Staat trägt einen Teil des Lohns, längstens 180 Tage (Art. 18b IVG).
Fachkräftepotenzial
Zugang zu motivierten Menschen, die der Markt sonst übersieht.
Wirkungsbericht (Art. 964a–c OR)
Belegbare Sozial-Kennzahlen für den nichtfinanziellen Bericht.
IV-Förderschätzer
Was kostet eine inklusive Anstellung im ersten halben Jahr wirklich? Konservativ gerechnet mit dem fallbezogenen IV-Einarbeitungszuschuss (Art. 18b IVG).
Bruttolohn beim Pensum
CHF 2’880 /Mt
IV-Zuschuss (konservativ)
CHF 1’008 /Mt
Effektive Lohnkosten im 1. Halbjahr
CHF 2’304 /Mt
statt CHF 3’312, inkl. 15 % Sozialbeiträgen, abzüglich Zuschuss
Zuschuss im 1. Halbjahr
CHF 6’048
Arbeitgeberkosten im Modell
CHF 13’824
Annahmen und was noch zu prüfen ist
Modell: 15 % Arbeitgeberbeiträge und ein konservativer Zuschuss von 35 % des Bruttolohns.
Ein Einarbeitungszuschuss nach Art. 18b IVG ist fallbezogen und zeitlich begrenzt. Höhe, Dauer und Voraussetzungen entscheidet die zuständige IV-Stelle.
Ihr IV-Förderszenario
Die konkrete Förderprüfung vorbereiten
Ergänzen Sie die Ergebnisnotiz um eine auf Ihre Stelle, Ihr Pensum und die zuständige IV-Stelle abgestimmte Checkliste.
Ihre PDF-Ergebnisnotiz bleibt sofort und ohne Registrierung verfügbar.
Datenschutzhinweise