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Schweiz

Keine Ausgleichsabgabe, dafür IV-Förderung & Wirkung

Die Schweiz kennt keine Beschäftigungsquote und keine Abgabe. Der Hebel ist hier nicht „Ersparnis“, sondern Fachkräfte, staatliche IV-Anreize und Reputation.

IV-Einarbeitungszuschuss

Der Staat trägt einen Teil des Lohns, längstens 180 Tage (Art. 18b IVG).

Fachkräftepotenzial

Zugang zu motivierten Menschen, die der Markt sonst übersieht.

Wirkungsbericht (Art. 964a–c OR)

Belegbare Sozial-Kennzahlen für den nichtfinanziellen Bericht.

IV-Förderschätzer

Was kostet eine inklusive Anstellung im ersten halben Jahr wirklich? Konservativ gerechnet mit dem fallbezogenen IV-Einarbeitungszuschuss (Art. 18b IVG).

Pensum
60 %

Bruttolohn beim Pensum

CHF 2’880 /Mt

IV-Zuschuss (konservativ)

CHF 1’008 /Mt

Effektive Lohnkosten im 1. Halbjahr

CHF 2’304 /Mt

statt CHF 3’312, inkl. 15 % Sozialbeiträgen, abzüglich Zuschuss

Zuschuss im 1. Halbjahr

CHF 6’048

Arbeitgeberkosten im Modell

CHF 13’824

Annahmen und was noch zu prüfen ist

Modell: 15 % Arbeitgeberbeiträge und ein konservativer Zuschuss von 35 % des Bruttolohns.

Ein Einarbeitungszuschuss nach Art. 18b IVG ist fallbezogen und zeitlich begrenzt. Höhe, Dauer und Voraussetzungen entscheidet die zuständige IV-Stelle.

Ihr IV-Förderszenario

Die konkrete Förderprüfung vorbereiten

Ergänzen Sie die Ergebnisnotiz um eine auf Ihre Stelle, Ihr Pensum und die zuständige IV-Stelle abgestimmte Checkliste.

Ihre PDF-Ergebnisnotiz bleibt sofort und ohne Registrierung verfügbar.

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