Keine Ausgleichsabgabe, dafür IV-Förderung & Wirkung
Die Schweiz kennt keine Beschäftigungsquote und keine Abgabe. Der Hebel ist hier nicht „Ersparnis“, sondern Fachkräfte, staatliche IV-Anreize und Reputation.
IV-Einarbeitungszuschuss
Der Staat trägt einen Teil des Lohns, längstens 180 Tage (Art. 18b IVG).
Fachkräftepotenzial
Zugang zu motivierten Menschen, die der Markt sonst übersieht.
Wirkungsbericht (Art. 964a–c OR)
Belegbare Sozial-Kennzahlen für den nichtfinanziellen Bericht.
IV-Förderschätzer
Was kostet eine inklusive Anstellung im ersten halben Jahr wirklich? Konservativ gerechnet mit dem fallbezogenen IV-Einarbeitungszuschuss (Art. 18b IVG).
Bruttolohn beim Pensum
CHF 2’880 /Mt
IV-Zuschuss (konservativ)
CHF 1’008 /Mt
Effektive Lohnkosten im 1. Halbjahr
CHF 2’304 /Mt
statt CHF 3’312, inkl. 15 % Sozialbeiträgen, abzüglich Zuschuss
Gesetzlich sind bis zum vollen Bruttolohn möglich, längstens 180 Tage. Die IV-Stelle entscheidet fallbezogen. Wir rechnen bewusst konservativ und übernehmen Antrag und Abrechnung.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Sätze: DE § 160 SGB IX (Erhebungsjahr 2025, fällig 31.03.2026), AT BEinstG (ab 1.1.2026). Anrechnung (§ 223 / § 159 Abs. 2a SGB IX) setzt die formalen Nachweise voraus (z. B. WfbM-Rechnung mit getrenntem Arbeitsleistungsanteil). Die tatsächliche Ersparnis im Einzelfall ist mit Ihrem Steuer- bzw. Prüfungsteam abzustimmen.