BFSG-Check: Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet digitale Angebote für Verbraucher:innen zur Barrierefreiheit. Prüfen Sie in zwei Minuten Ihre Betroffenheit und erstellen Sie Ihre Barrierefreiheitserklärung gleich mit.

Betroffenheits-Check
1 / 31. Welche Angebote haben Sie?
Mehrfachauswahl möglich. Nur diese Kategorien fallen in den Anwendungsbereich.
Seit Februar 2026 läuft die zweite Abmahnwelle
Der häufigste abgemahnte Mangel: eine fehlende Barrierefreiheitserklärung, genau das Dokument, das Sie hier kostenlos erstellen.
Ø BFSG-Erfüllung
rund 49 %
ein Jahr nach Inkrafttreten · Stand Juli 2026
Typische Forderung
2.700 €
je Abmahnung
Kosten je Fall
3.500–20.000 €
inkl. Anwalt und Verfahren
Bussgelder bis
100.000 €
Bussgeldrahmen des BFSG
Barrierefreiheitserklärung in 2 Minuten
Fünf Angaben genügen. Sie erhalten die fertige Erklärung nach § 14 BFSG als kopierbaren Text und als PDF.
Einmal erstellt ist nicht dauerhaft sicher
Erklärungen veralten, neue Assets kommen dazu, Massnahmen bleiben liegen. Das Compliance-Register überwacht alle Ihre Digital-Assets, die jährliche Überprüfung und offene Massnahmen an einem Ort.
Dauerhaft absichern mit dem Compliance-RegisterUnverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Massgeblich sind BFSG und BFSGV im Einzelfall; Österreich setzt den European Accessibility Act im BaFG um, die Schweiz kennt keine direkte BFSG-Pflicht, EU-Kunden können sie aber faktisch erfordern.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Sätze: DE § 160 SGB IX (Erhebungsjahr 2025, fällig 31.03.2026), AT BEinstG (ab 1.1.2026). Anrechnung (§ 223 / § 159 Abs. 2a SGB IX) setzt die formalen Nachweise voraus (z. B. WfbM-Rechnung mit getrenntem Arbeitsleistungsanteil). Die tatsächliche Ersparnis im Einzelfall ist mit Ihrem Steuer- bzw. Prüfungsteam abzustimmen.