BFSG-Check: Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Der Check ordnet ein, ob ein konkretes Verbraucher-Angebot in den Anwendungsbereich des BFSG fallen kann. Anschließend können Sie – falls passend – ein Informationsdokument nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 3 BFSG als Arbeitsgrundlage erstellen.

Betroffenheits-Check
1 / 31. Welche Angebote haben Sie?
Mehrfachauswahl möglich. Eine reine Präsentationswebsite, ein Kontaktformular oder eine unverbindliche Anfrage ist nicht automatisch E-Commerce - entscheidend ist der individuelle Vertragsschluss mit Verbraucher:innen.
Einordnen, dokumentieren, tatsächlich prüfen
Das BFSG ist keine pauschale Website-Pflicht. Entscheidend sind die konkrete Dienstleistung, der Zugang für Verbraucher:innen und die tatsächlichen Nutzungsschritte - insbesondere bei Shops, Buchungen, Logins und Zahlungen.
1 · Anwendungsbereich
Verbraucher-Angebot zuerst klären
Eine reine Präsentationsseite ist nicht automatisch erfasst.
2 · Dienstleistung
Nutzungsschritte prüfen
Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust - auch mit Hilfstechnologien.
3 · Information
Anlage-3-Information veröffentlichen
Bei betroffenen Dienstleistungen klar auffindbar und selbst barrierefrei.
4 · Produkte
Separat dokumentieren
Für Produkte gelten eigene Anforderungen wie technische Dokumentation und gegebenenfalls CE.
Informationsdokument nach Anlage 3 BFSG
Erfassen Sie Ihr konkretes Angebot, seine barrierefreie Nutzung und bekannte Lücken. Sie erhalten ein strukturiertes Arbeitsdokument nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 und Anlage 3 BFSG - als Text und PDF, aber nicht als Zertifikat.
Anlage 3 verlangt eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung.
Nennen Sie nur Maßnahmen, die tatsächlich umgesetzt oder nachweisbar geplant sind.
Einmal erstellt ist nicht dauerhaft sicher
Angebote ändern sich, neue Nutzungsschritte kommen dazu und Korrekturmaßnahmen bleiben liegen. Das Compliance-Register bündelt Ihre Digital-Assets, Prüfstände und offenen Maßnahmen an einem Ort.
Dauerhaft absichern mit dem Compliance-RegisterUnverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung und kein Konformitätszertifikat. Massgeblich sind BFSG, BFSGV und das konkrete Angebot im Einzelfall. Die Angaben nach Anlage 3 müssen inhaltlich stimmen, deutlich wahrnehmbar veröffentlicht und selbst barrierefrei zugänglich sein.