Zum Inhalt springen
BFSG · seit 28.06.2025 in Kraft

BFSG-Check: Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Der Check ordnet ein, ob ein konkretes Verbraucher-Angebot in den Anwendungsbereich des BFSG fallen kann. Anschließend können Sie – falls passend – ein Informationsdokument nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 3 BFSG als Arbeitsgrundlage erstellen.

Eine blinde Nutzerin bedient eine Website mit Braillezeile und Screenreader am Arbeitsplatz

Betroffenheits-Check

1 / 3

1. Welche Angebote haben Sie?

Mehrfachauswahl möglich. Eine reine Präsentationswebsite, ein Kontaktformular oder eine unverbindliche Anfrage ist nicht automatisch E-Commerce - entscheidend ist der individuelle Vertragsschluss mit Verbraucher:innen.

Was der Check einordnet

Einordnen, dokumentieren, tatsächlich prüfen

Das BFSG ist keine pauschale Website-Pflicht. Entscheidend sind die konkrete Dienstleistung, der Zugang für Verbraucher:innen und die tatsächlichen Nutzungsschritte - insbesondere bei Shops, Buchungen, Logins und Zahlungen.

1 · Anwendungsbereich

Verbraucher-Angebot zuerst klären

Eine reine Präsentationsseite ist nicht automatisch erfasst.

2 · Dienstleistung

Nutzungsschritte prüfen

Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust - auch mit Hilfstechnologien.

3 · Information

Anlage-3-Information veröffentlichen

Bei betroffenen Dienstleistungen klar auffindbar und selbst barrierefrei.

4 · Produkte

Separat dokumentieren

Für Produkte gelten eigene Anforderungen wie technische Dokumentation und gegebenenfalls CE.

Kostenloser Generator

Informationsdokument nach Anlage 3 BFSG

Erfassen Sie Ihr konkretes Angebot, seine barrierefreie Nutzung und bekannte Lücken. Sie erhalten ein strukturiertes Arbeitsdokument nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 und Anlage 3 BFSG - als Text und PDF, aber nicht als Zertifikat.

Anlage 3 verlangt eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung.

Nennen Sie nur Maßnahmen, die tatsächlich umgesetzt oder nachweisbar geplant sind.

Einmal erstellt ist nicht dauerhaft sicher

Angebote ändern sich, neue Nutzungsschritte kommen dazu und Korrekturmaßnahmen bleiben liegen. Das Compliance-Register bündelt Ihre Digital-Assets, Prüfstände und offenen Maßnahmen an einem Ort.

Dauerhaft absichern mit dem Compliance-Register

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung und kein Konformitätszertifikat. Massgeblich sind BFSG, BFSGV und das konkrete Angebot im Einzelfall. Die Angaben nach Anlage 3 müssen inhaltlich stimmen, deutlich wahrnehmbar veröffentlicht und selbst barrierefrei zugänglich sein.

Hinweise zur Einordnung