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Recht und Förderung

Ausgleichsabgabe: Höhe, Berechnung und wie Sie sie senken

Die Ausgleichsabgabe ist eine gesetzliche Zahlung für Unternehmen, die ihre Pflichtquote an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllen. In Deutschland gilt sie ab 20 Arbeitsplätzen, in Österreich heißt das Pendant Ausgleichstaxe, und die Schweiz kennt keine solche Abgabe.

Deutschland: Pflichtquote und gestaffelte Abgabe

Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen 5 Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Wird die Quote nicht erfüllt, fällt je unbesetztem Pflichtplatz und Monat eine gestaffelte Ausgleichsabgabe an. Maßgeblich ist die tatsächlich erreichte Beschäftigungsquote (Stand Erhebungsjahr 2025, fällig 31. März 2026).

  • Erreichte Quote 3 bis unter 5 Prozent: 155 Euro pro Monat
  • Erreichte Quote 2 bis unter 3 Prozent: 275 Euro pro Monat
  • Erreichte Quote über 0 bis unter 2 Prozent: 405 Euro pro Monat
  • Niemand beschäftigt (0 Prozent): 815 Euro pro Monat (vierte Staffel)

Österreich: die Ausgleichstaxe

In Österreich gilt eine Einstellungspflicht von einer begünstigt behinderten Person je 25 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern ab 25 Beschäftigten. Wer nicht erfüllt, zahlt die Ausgleichstaxe je offener Pflichtstelle und Monat. Die Sätze ab 1. Januar 2026 betragen je nach Betriebsgröße 344, 485 oder 512 Euro. Rechtsgrundlage ist das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG).

Schweiz: keine Abgabe, dafür die IV

Die Schweiz kennt keine Ausgleichsabgabe. Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt läuft über die Invalidenversicherung (IV), die Maßnahmen wie Arbeitsvermittlung, Einarbeitungszuschüsse und Coaching finanziert.

Wie Unternehmen die Abgabe senken

Der direkteste Weg ist, die Quote tatsächlich zu erfüllen, statt zu zahlen. Genau hier setzt eine Plattform wie Inclusion Bridge an: Job-Carving und Matching machen passende Einstellungen möglich, die sonst nicht zustande kämen.

  • Echte Einstellungen erfüllen die Quote und ersetzen die Zahlung.
  • Paragraf 159 Abs. 2a: eine geförderte Einstellung kann doppelt auf die Quote angerechnet werden.
  • Paragraf 223: Aufträge an Werkstätten (WfbM) mindern die Abgabe anteilig (Deutschland).

Wichtiger Hinweis

Die Sätze und Schwellen werden regelmäßig angepasst. Verbindlich sind allein die offiziellen Stellen, in Deutschland das Integrationsamt, in Österreich das Sozialministeriumservice. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Mitarbeitenden gilt die Ausgleichsabgabe?

In Deutschland ab 20 Arbeitsplätzen mit einer Pflichtquote von 5 Prozent. In Österreich ab 25 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern mit einer Pflichtstelle je 25 Beschäftigten.

Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe pro unbesetztem Pflichtplatz?

In Deutschland je nach erreichter Quote zwischen 155 und 815 Euro pro Monat und unbesetztem Pflichtplatz (Stand Erhebungsjahr 2025).

Kann man die Ausgleichsabgabe ganz vermeiden?

Ja. Wer die Pflichtquote durch tatsächliche Einstellungen erfüllt, zahlt keine Ausgleichsabgabe. Plattformen wie Inclusion Bridge helfen, passende Einstellungen überhaupt möglich zu machen.

Wann ist die Ausgleichsabgabe fällig?

In Deutschland für das Erhebungsjahr 2025 zum 31. März 2026, also jeweils zum 31. März des Folgejahres.